Traditionelle Auktionshäuser
Einlieferung der Ware
Die Einlieferung ist der gesamte Posten aller einzelnen Teile der versteigert werden soll. Zwischen dem Verkäufer und dem Auktionshaus wird eine Vereinbarung getroffen, eine Sammlung zu verkaufen. Dem Einlieferer kann ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden. Dies wird genau dokumentiert und später dem vom Verkauf erzielten Ertrag aufgerechnet.
Material anschauen und kontrollieren
Der Fachexperte des Auktionshauses sortiert, sichtet und prüft die Ware. Durch die Einschätzung des Experten wird entschieden, wie die Ware in Lose aufgeteilt werden kann.
Materialbeschreibung
Bei besonders wertvollen Losen wird von einem externen Sachverständigen ein Prüfzertifikat ausgestellt. Sie untersuchen den Gegensand und bewerten Erhaltungszustand, Ursprung und Auffälligkeiten des Objektes. Die Experten geben aufgrund der Beschreibung einen gewissen Schätzpreis ab, der mindestens erzielt werden sollte und als Grundlage für den Auktionskatalog genommen wird.
Kataloge
Als Visitenkarte für das Auktionshaus gilt der entsprechende Katalog. Manche Sammler und Kunstinteressierte haben nicht wirklich Interesse an einer Auktion teilzunehmen und möchten einfach nur den Katalog haben, weil dieser auch Grundlage für historische Dokumentationen ist. Deswegen haben sich die Auktionshäuser entschlossen, eine Gebühr für den Katalog zu verlangen. Lediglich ein ausgewählter Teil der Kunden eines Auktionshauses, bekommt den Katalog noch gratis.
Schriftliche Gebote
Teilnehmer einer Auktion haben in manchen Auktionshäusern die Möglichkeit, auf schriftlichem Wege, ein Gebot abzugeben und müssen somit nicht zur Auktion erscheinen. Dem Auktionshaus wird eine Auflistung aller Lose mit dem höchstmöglichen Betrag vorgelegt. Dabei versucht das Auktionshaus für den als Ersatzbieter immer den möglichst niedrigsten Preis für den Kunden zu erzielen. Der Bieter hat aber auch die Möglichkeit der Oder-Gebote. Er kann dem Auktionshaus mitteilen, dass er von allen Losen, für der er einen gewissen Preis bieten würde, nur eines haben möchte. D. h. dass das Auktionshaus, nachdem es einen Gegenstand für den Kunden ersteigert hat, alle weiteren Gebote dieser Auflistung verwerfen muss.
Auktion Besichtigung des Materials
Die Ware steht vor und während der Auktion im Saal und jeder hat die Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen. Davor muss man sich allerdings legitimieren, d. h. man bekommt eine Bieternummer. Bei jeder Besichtigung wird die Bieternummer dokumentiert, damit man bei Beschädigung oder Diebstahl den Täter besser ausfindig machen kann.
Auktion Bieter
Saal Bieter
Hier werden, die Bieter, die an der Auktion teilnehmen genannt, wobei manche von einem Beauftragten vertreten werden, um Ihre Anonymität zu wahren.
Telefonbieter
In manchen Auktionshäusern haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, die Auktion am Telefon mit zu verfolgen und auch über das Telefon mit zu bieten. Dieser Service wird aber nicht von allen Auktionshäusern angeboten, da diese Form der Auktionen einen großen Aufwand für das Auktionshaus bedeutet.
Internetbieter
Bei der so genannten Live-Auktion können Bieter aus aller Welt live über das Internet an einer Auktion teilnehmen. Mitarbeiter des Auktionshauses geben die Gebote an den Auktionator weitergeben. Diese Angebote bleiben anonym, verlängern jedoch die Auktionszeit.
Auktionsführung
Die Auktionsführung kann auf unterschiedliche Arten durchgeführt werden. Heute noch in vielen Auktionshäusern üblich ist das ausgedruckte Auktionsbuch. Darin stehen die Losdaten, der Schätzpreis, der Einlieferer, Anmerkungen und schriftliche Gebote. Als Alternative dazu und dass die Abwicklung flexibler verlaufen kann, gibt es auch noch den Auktionstisch, an dem schriftliche Gebote bis kurz vor dem Aufruf abgegeben werden können.
Versteigerungsbedingungen
Diese müssen im Auktionssaal ausliegen und für jeden zugänglich sein. Sie sind in Regel auch schon im Auktionskatalog abgedruckt und auch der Auktionator ist verpflichtet, vor der Auktion darauf hinzuweisen.
Begleitung durch einen Beamten
Manchmal ist es auch Pflicht, einen Stadtbeamten zur Auktion mit zu bringen, wie zum Beispiel in der Schweiz. Unabhängig vom Auktionshaus dokumentiert er die laufenden Auktionen und kann bei Streitigkeiten schlichtend einschreiten. In Deutschland ist dies aber eher unüblich.
Was nach der Auktion geschieht:
Rechnung und Versand
Den schriftlichen Bietern werden Ihre zugeschlagenen Lose in Rechnung gestellt und der Versand der Ware erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang. Es gibt auch Fälle, in der die Ware gleich mit der Rechnung zugesendet wird, besonders dann wenn ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Auktionshaus und Bieter besteht.
Reklamationen
Wenn ein schriftlicher Bieter die Ware nicht haben möchte oder nicht mit dem Zustand einverstanden ist, kann er die Ware wieder zurücksenden. Sollte es zu einem Streit kommen, dann versucht immer erst das Auktionshaus zu schlichten, wenn dies nicht funktioniert, dann tragen die beiden Vertragspartner den Streit über Ihre Rechtsanwälte aus. Es kann aufgrund solcher Streitigkeiten dazu kommen, dass beide Parteien für zukünftige Auktionen gesperrt werden.