Zwangsversteigerung



Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung unterliegt und dessen Gesetz im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gesetzlich geregelt ist.

Zwangsversteigerungen von Immobilien
Bei der Zwangsversteigerung wird mit Machtmitteln des Staates ein Anspruch durchgesetzt. Derjenige, dem noch etwas geschuldet wird, hat die Möglichkeit in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners zu vollstrecken und sich so seinen Anspruch zu befriedigen. Zum unbeweglichen Vermögen gehören Grundstücke und deren Gebäude, sowie Wohneigentum und Erbbaurecht. Aber auch Flugzeuge oder Schiffe werden als unbewegliche Gegenstände angesehen, sollten Sie in ein Register eingetragen sein. Ein Antrag auf Zwangsversteigerung kann wegen eines Anspruchs, wie Hypothek oder Grundschuld, aber auch wegen eines persönlichen Zahlungsanspruches erfolgen.

Zwangsversteigerung Zuständigkeit
Die Zwangsversteigerung wird beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durchgeführt, allerdings zählt dort nur die sachliche Zuständigkeit, wohingegen die örtliche Zuständigkeit das Amtsgericht betrifft, in dessen Ort die Immobilie liegt. Die Zwangsversteigerung wird durch einen Gläubiger beantragt und welcher eines im Grundbuch eingetragenen Rechts oder einer sonstigen Geldforderung sein muss. Mann mit einer Beschwerde beim zuständigen Landgericht gegen die Beschlüsse des Vollstreckungsgerichtes vorgehen.

Schuldnerschutz
Der Schuldner kann die Einstellung der Zwangsversteigerung beantragen, sofern er den Antrag innerhalb von 2 Wochen, nachdem er den Anordungsbeschluss bekommen hat, stellt. Wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er die offene Schuld innerhalb eines halben Jahres ausgleichen kann, hat er gute Aussichten auf Erfolg. Die Zwangsversteigerung wird somit für die nächsten 6 Monate eingestellt. Der Schuldner kann auch die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Dafür sind ein entsprechender Nachweis und eine regelmäßige Vorlage eines ärztlichen Attestes nötig. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, kann man sich direkt an das zuständige Landgericht wenden und sich dort beschweren. Jedoch ist die Rechtsprechung nicht einheitlich und bei manchen Gerichten sind psychogene Störungen kein Grund das Versteigerungsverfahren hinauszuschieben.

Ursachen für eine Zwangsversteigerung
Gescheiterte Ehen und Lebenspartnerschaften, Arbeitslosigkeit mit darauf folgender Einkommensminderung, Krankheit, gescheiterte Selbstständigkeit und mangelhafte Kreditberatung sind die Hauptursachen für eine Zwangsversteigerung. Je nach Konjunktur steigt oder sinkt die Anzahl der Versteigerungsverfahren. Im Moment ist die Zahl für aktuelle Versteigerungstermine beim Amtsgericht in Westdeutschland eher rückläufig. Bei solchen Verfahren der Zwangsversteigerung werden Preise unter dem Verkehrswert erzielt.